Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Konzernrechnung der Schindler Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) –bestehend aus der Konzernerfolgsrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, dem Konzerneigenkapital und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Konzernrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 4 bis 52) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Kodex), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unser Prüfungsansatz
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 56 000 000
Wir haben in 18 Berichtseinheiten in 11 Ländern Prüfungen in vollem Umfang durchgeführt. Unser Prüfungsumfang umfasste über 81% der Umsatzerlöse des Konzerns. Darüber hinaus wurden in weiteren 7 Berichtseinheiten bestimmte Prüfungshandlungen bei ausgewählten Posten der Bilanz und der Erfolgsrechnung durchgeführt.
Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert:
Umsatzerfassung aus Neuinstallationen und Modernisierung
Wesentlichkeit
Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.
Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung
CHF 56 000 000
Bezugsgrösse
Gewinn vor Steuern
Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit
Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge des Konzerns üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.
Umfang der Prüfung
Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.
Der Konzernabschluss ist eine Konsolidierung von 88 Berichtseinheiten, die das operative Geschäft und zentrale Funktionen des Konzerns umfassen. Die Prüfungsstrategie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurde unter Berücksichtigung der von den Teilbereichsprüfern durchgeführten Arbeiten festgelegt. Als Konzernabschlussprüfer haben wir die Prüfung der Konsolidierung, der Angaben und der Darstellung des Konzernabschlusses sowie der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Soweit Prüfungen durch Teilbereiche durchgeführt wurden, haben wir sichergestellt, dass wir als Konzernabschlussprüfer angemessen in die Prüfung einbezogen wurden, um zu beurteilen, ob aus der Arbeit der Teilbereiche hinreichend geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für unser Prüfungsurteil gewonnen wurden. Unsere Einbindung umfasste die Kommunikation der identifizierten Risiken auf Konzernebene, die Festlegung der Prüfungshandlungen in Bezug auf die Bilanzierung von Prüfungsschwerpunkten, die Festlegung der anzuwendenden Wesentlichkeitsgrenzen, die Durchführung von virtuellen und physischen Sitzungen mit den Teilbereichsprüfern während der Planungsphase, der Zwischenprüfung und der Jahresabschlussprüfung sowie die Analyse ihrer Berichterstattung.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Umsatzerfassung aus Neuinstallationen und Modernisierung
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der Schindler-Konzern erfasst zeitraumbezogen Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden für Neuinstallationen und Modernisierungen sowie aus der Erbringung von Unterhaltsleistungen. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Reparaturen werden zeitpunktbezogen erfasst. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse von CHF 9 483 Mio. zeitraumbezogen erfasst, was 84% des Gesamtumsatzes entspricht. Darin enthalten ist der Umsatz für Neuinstallationen und Modernisierungen.
Wir erachten die Umsatzerfassung für Neuinstallationen und Modernisierungen aus folgendem Grund als einen wichtigen Prüfungssachverhalt:
Das Management verwendet Ermessensentscheidungen und Schätzungen um die erwarteten Gesamtkosten und Marge von Projekten zu bestimmen. Das Management wendet für die Bestimmung des Projektfortschritts eine inputbasierte Methode an, welche die angefallenen Kosten den erwarteten Gesamtkosten zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gegenüberstellt. Eine falsche Schätzung der erwarteten Gesamtkosten könnte einen wesentlichen Einfluss auf die erfassten Umsatzerlöse für Neuinstallationen und Modernisierungen, die zugehörigen Bilanzwerte und das Konzernergebnis haben.
Wir verweisen auf Anmerkung 4 «Umsatz» im Anhang zum Konzernabschluss.
Unser Prüfungsvorgehen
Unsere Antwort auf die festgestellten Prüfungsrisiken der Umsatzerfassung für Neuinstallationen und Modernisierungen umfasste insbesondere die folgenden Prüfungshandlungen:
- Wir verschafften uns ein Verständnis über die vom Management implementierten Prozesse zur Erfassung der Umsatzerlöse für Neuinstallationen und Modernisierungen, einschliesslich der Prozesse des Managements in Bezug auf die Schätzungen zur Messung des Projektfortschritts.
- Wir beurteilten die Ausgestaltung und das Vorhandensein der von der Geschäftsleitung implementierten Schlüsselkontrollen. Des Weiteren haben wir die Effektivität ausgewählter manueller und automatisierter Kontrollen getestet.
- Wir beurteilten die relevanten Vertragsbedingungen und prüften, ob diese sinngemäss in der Buchhaltung erfasst wurden.
- Wir haben beurteilt, ob alle Leistungsverpflichtungen in den ausgewählten Verträgen über den massgeblichen Zeitraum erfüllt wurden.
- Wir beurteilten, ob die internen Richtlinien zur Genehmigung der Kosten und Margen eingehalten wurden. Wir überprüften, ob die genehmigten Plankosten korrekt in der Projektkalkulation erfasst wurden.
- Wir besprachen mit den Projektcontrollern und Projektmanagern auf Basis der aktuellen Projektbuchhaltung den Fortschritt ausgewählter Projekte, die noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und die Veränderungen der Marge.
- Bei den im Jahr 2021 abgeschlossenen Projekten haben wir verschiedene Kennzahlen mit den Schätzungen in der Planungsphase des Projekts verglichen, um rückblickend die Genauigkeit der Schätzungen des Managements zu beurteilen.
Für eine Stichprobe von Kundenverträgen beurteilten wir die angewandte Bilanzierungsmethode. Wir beurteilten, ob die Schätzungen des Fortschrittsgrads und des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung durch das Management angemessen waren. In Bezug auf diese Stichproben haben wir Folgendes beurteilt:
Um der Schätzungsunsicherheit bei der Bestimmung der erwarteten Gesamtkosten und Marge zu begegnen, haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben schriftliche Auskünfte von Vertretern des Konzerns einverlangt, diese im Hinblick auf Hinweise auf mögliche Qualitätsmängel oder Verpflichtungen für Nichterfüllung geprüft und beurteilt, ob diese Sachverhalte im Konzernabschluss angemessen erfasst wurden.
Unser Prüfungsansatz erlaubte es uns, die Umsatzerfassung für Neuinstallationen und Modernisierungen angemessen zu beurteilen.
Übrige Informationen im Geschäftsbericht
Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung und des Vergütungsberichts der Schindler Holding AG und unserer dazugehörigen Berichte.
Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.
Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen im Geschäftsbericht zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten– falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
René Rausenberger
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Philipp Gnädinger Revisionsexperte
Zürich, 15. Februar 2022
PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich, Schweiz