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Geschäftsbericht 2021
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Table of contents for the Geschäftsbericht 2021 report

Konzernübersicht
Schindler in KürzeMeilensteineBotschaft des VerwaltungsratesWas die Welt bewegt
UrbanisierungMobilitätSilver SocietyKonnektivität durch DigitalisierungNachhaltigkeit
Shaping sustainable cities
Papieri Areal, Cham, SchweizOne Taikoo Place, Hongkong SAR, ChinaSalt Lake City ­International Airport, USA
Innovation und Technologie
BuildingMindsSchindler AheadSchindler PORT
Marktbericht
Megatrends und GeschäftsmodellNeue Geschäftsdynamik bietet Chancen für InnovationDekarbonisierung trifft auf DigitalisierungGeschäftsjahr 2021
Beispiele bedeutender Aufträge
Aufträge in Asien PazifikAufträge in AmerikaAufträge in EMEA
Nachhaltigkeit bei Schindler
Nachhaltigkeits­governanceKlimaRoadmap 2022Blick in die Zukunft
Berichtswesen und Transparenz
Informationen für unsere Aktionäre
FünfjahresübersichtNamenaktie/PartizipationsscheinNachhaltigkeitskennzahlenFinanzkalender
Finanzbericht
Konzernrechnung
KonzernerfolgsrechnungKonzern­gesamtergebnisrechnungKonzernbilanzKonzerneigenkapitalKonzerngeldflussrechnungAnhang zur Konzernrechnung
1 Allgemeine Informationen2 Grundlagen der Abschlusserstellung3 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze4 Umsatz5 Segmentinformationen6 Mitarbeitende7 Übriger Betriebsaufwand8 Finanzergebnis9 Finanzinstrumente und Finanzrisikomanagement10 Forderungen11 Finanzanlagen12 Verbindlichkeiten13 Passive Rechnungsabgrenzungen14 Finanzschulden15 Vertragsposten16 Vorräte17 Sachanlagen18 Leasing19 Immaterielle Werte20 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten21 Ertragssteuern22 Eigenkapital und Gewinn pro Aktie23 Unternehmenszusammenschlüsse24 Geldflussrechnung25 Nahestehende Personen26 Wesentliche Konzerngesellschaften
Bericht der Revisionsstelle
Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung
Jahresrechnung Schindler Holding AG
ErfolgsrechnungBilanzAnhang zur Jahresrechnung
1 Geschäftstätigkeit2 Bewertungsgrundsätze3 Finanzergebnis4 Finanzanlagen5 Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen6 Beteiligungen7 Verzinsliche Verbindlichkeiten8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten9 Eigenkapital10 Eventualverbindlichkeiten11 Zugeteilte Beteiligungspapiere und PSU12 Beteiligungsverhältnisse13 Bedeutende Aktionäre
Verwendung des BilanzgewinnesBericht der Revisionsstelle
Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Corporate Governance
1 Konzernstruktur und Aktionariat2 Kapitalstruktur3 Verwaltungsrat, Verwaltungsratsausschüsse4 Konzernleitung5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen8 Revisionsorgan9 Informationspolitik10 Handelssperrzeiten
Vergütungsbericht
1 Governance2 Vergütungsleitlinien3 Vergütungssystem Verwaltungsrat4 Vergütungssystem Konzernleitung5 Vergütungen für das Berichtsjahr6 Vergütungen für das Vorjahr7 Leistungen an frühere Organmitglieder8 Darlehen und Kredite9 Anträge an die Generalversammlung 202210 BeteiligungsverhältnisseBericht der Revisionsstelle
Bericht zum Vergütungsbericht 2021
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20 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

20.1 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird erfasst, wenn eine rechtliche oder fakt­ische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, es wahrscheinlich ist, dass ein Mittel­abfluss zur Erfüllung der Verpflichtung not­wendig ist, und dieser Mittelabfluss zu­verlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden auf der Grundlage von Annahmen und Schätzungen berechnet und sind daher mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt.

Langfristige Rückstellungen werden mit einem risikoadjust­ierten Zinssatz diskontiert, sofern der Effekt wesentlich ist. Der Anstieg des Barwertes wird im Finanzaufwand erfasst.

In Mio. CHF   Belastende Kundenverträge   Restruktu-rierungs-aufwendungen   Produkt-haftpflicht und Garantien   Selbst-versicherung   Übrige   Total
Kurzfristige Rückstellungen   70   25   119   17   18   249
Langfristige Rückstellungen   24   7   196   50   14   291
Total Rückstellungen   94   32   315   67   32   540
                         
Überleitung                        
1. Januar 2021   44   51   294   60   40   489
Bildung   78   24   78   20   5   205
Anstieg des Barwertes   –   –   3   5   –   8
Verwendung   –27   –42   –55   –18   –11   –153
Auflösung   –1   –1   –11   –   –2   –15
Unternehmenszusammenschlüsse   –       1       –   1
Umrechnungsdifferenzen   –   –   5   –   –   5
31. Dezember 2021   94   32   315   67   32   540

Rückstellungen für belastende Kundenverträge werden gebildet, um in Kundenverträgen enthaltene drohende Verluste abzudecken. Die Beträge beruhen auf Vorkalkulationen und Erfahrungswerten. In der Regel sind Kundenverträge innerhalb von 9 bis 24 Monaten abgeschlossen. Die Rückstellungen werden entsprechend dem Fortschritt der Kundenverträge aufgelöst.

Restrukturierungsrückstellungen werden anhand der kommunizierten Restruktu­rie­rungs­pläne berechnet und erfasst. Die Rückstellungen werden verwendet, wenn die entsprechenden Kosten anfallen.

Die Rückstellungen für Produkthaftpflicht decken Ansprüche aus Produkthaftungsrisiken ab. Der Ansatz von Rückstellungen für Produkthaftpflicht basiert auf versicherungs­mathematischen Gutachten von unabhängigen Experten. Solche Gutachten berücksichtigen die Gesamtheit aller Anlagen im Unterhaltsportfolio und enthalten Annahmen zur Eintrittswahrscheinlichkeit von zukünftigen Schäden basierend auf Erwartungswerten. Die Rückstellungen für Produkthaftpflicht werden verwendet, wenn die Zahlungen geleistet werden, was sich auf bis zu zehn Jahre nach dem Schadenseintritt erstrecken kann. Garantierückstellungen decken das Risiko für Aufwendungen, die bis zum Ablauf der Garantiezeit erwartet werden, sogenannte Assurance-type Warranties. Die Berechnung der Rückstellungen basiert auf Erfahr­ungswerten.

Rückstellungen für Selbstversicherungen decken im Wesentlichen mitarbeiterbezo­gene Risiken ab, welche durch lokale oder staatliche Versicherungen nicht oder nur ungenügend abgedeckt sind. Der Ansatz von solchen Rückstellungen basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten von unabhängigen Experten. Die Gutachten berücksichtigen die Gesamtheit aller Mitarbeitenden in den einzelnen Ländern und ent­halten Annahmen zur Eintrittswahrscheinlichkeit von zukünftigen Schäden basierend auf Erfahrungs­werten. Die Verwendung erfolgt parallel zu den geleisteten Zahlungen, welche sich auf bis zu zehn Jahre nach Schadenseintritt erstrecken können.

Übrige Rückstellungen decken weitere Risiken ab, darunter Rechtsfälle. Die Rück­stellungen werden in der Regel innerhalb von fünf Jahren verwendet.

20.2 Eventualverbindlichkeiten

Garantien und Bürgschaften zugunsten von Drittparteien werden ausserhalb der Bilanz als Eventual­ver­bindlichkeiten erfasst. Sie werden erst als Rückstellungen ausgewiesen, wenn ein Mittelabfluss wahr­scheinlich wird. Per 31. Dezember 2021 betragen Garan­tien und Bürgschaften CHF 17 Mio. (Vorjahr: CHF 26 Mio.).

Weiter ist der Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeits­recht, der Produkthaftung, dem Patentrecht und dem Wett­bewerbsrecht ausgesetzt. Einige Gesell­schaften sind in gerichtliche Verfahren involviert, wobei die Ergebnisse von hängigen und möglichen künftigen Verfahren nicht hinreichend prognostiziert werden können. Folglich können Entscheidungen von Gerichten oder anderen Behörden zu Aufwendungen führen, die nicht oder nur teilweise durch Versiche­rungs­leistungen abgedeckt sind. Dies kann wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und die künftigen Ergebnisse haben.

Eine wettbewerbsrechtliche Bussenentscheidung der EU-Kommission vom 21. ­Februar 2007 sowie ein Bussenentscheid des Oberlandesgerichts Wien vom 14. Dezember 2007 haben vor belgischen, niederländischen und österreichischen Gerichten Schadenersatzklagen gegen Konzerngesellschaften und andere Aufzugsfirmen nach sich gezogen. Der Kapitalbetrag der gesamtschuldnerisch – also gegen alle beklagten Aufzugsfirmen zusammen – geltend gemachten Forderungen beläuft sich in den Verfahren, in denen auch Konzerngesellschaften beklagt sind, per 31. Dezember 2021 auf insgesamt EUR 142 Mio. Aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften sind die Klagen unbegründet.