Bericht der Revisionsstelle
an die Generalversammlung der Schindler Holding AG, Hergiswil
Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Konzernrechnung der Schindler Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernerfolgsrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2025 endende Jahr, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, dem Konzerneigenkapital und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Konzernrechnung, einschliesslich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 4 bis 54) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie dessen konsolidierter Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands sowie dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), wie er bei Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses anwendbar ist. Wir haben auch unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unser Prüfungsansatz
Überblick
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 67.5 Mio.
Die durch unsere Prüfungen («full scope audit») sowie durch einen spezifischen Prüfungsumfang oder spezifische Prüfungshandlungen erfassten Einheiten tragen zu 69% der Umsätze des Konzerns bei.
Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert:
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Umsatzerfassung aus Neuinstallationen und Modernisierung
Wesentlichkeit
Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.
Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung
CHF 67.5 Mio.
Bezugsgrösse
Gewinn vor Steuern
Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit
Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Leistung von Konzernen üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.
Umfang der Prüfung
Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Konzernrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.
Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraumes waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Umsatzerfassung aus Neuinstallationen und Modernisierung
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der Konzern erfasst zeitraumbezogenen Umsatz aus Verträgen mit Kunden für Neuinstallationen und Modernisierungen sowie aus der Erbringung von Unterhaltsleistungen. Umsätze im Zusammenhang mit Reparaturen werden zeitpunktbezogen erfasst. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Umsätze von CHF 8 865 Mio. zeitraumbezogen erfasst, was 81% des Gesamtumsatzes entspricht. Darin enthalten ist der Umsatz für Neuinstallationen und Modernisierungen.
Wir erachten die Umsatzerfassung für Neuinstallationen und Modernisierungen aus folgendem Grund als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:
Die Geschäftsleitung verwendet Ermessensentscheidungen und Schätzungen, um die erwarteten Gesamtkosten und Margen von Projekten zu bestimmen. Die Geschäftsleitung wendet für die Bestimmung des Projektfortschritts eine inputbasierte Methode an, welche die angefallenen Kosten den erwarteten Gesamtkosten und Margen zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gegenüberstellt. Eine falsche Schätzung der erwarteten Gesamtkosten könnte einen wesentlichen Einfluss auf die erfassten Umsätze für Neuinstallationen und Modernisierungen, die zugehörigen Bilanzwerte und das Konzernergebnis haben.
Wir verweisen auf Anmerkung 4 «Umsatz» im Anhang zur Konzernrechnung.
Unser Prüfungsvorgehen
Unser Prüfungsvorgehen für die Umsatzerfassung aus Neuinstallationen und Modernisierungen umfasste insbesondere die folgenden Prüfungshandlungen:
Wir verschafften uns ein Verständnis über die von der Geschäftsleitung implementierten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsätze für Neuinstallationen und Modernisierungen, einschliesslich der Prozesse und Kontrollen der Geschäftsleitung in Bezug auf die Schätzungen der Gesamtkosten und der Marge von Projekten.
Wir beurteilten die Ausgestaltung und das Vorhandensein der von der Geschäftsleitung implementierten Schlüsselkontrollen. Des Weiteren haben wir die Effektivität ausgewählter Kontrollen getestet.
Zur Beurteilung der angewandten Bilanzierungsmethode haben wir für eine Stichprobe von Kundenverträgen Folgendes beurteilt:
Wir beurteilten die relevanten Vertragsbedingungen und prüften, ob diese sinngemäss in der Buchhaltung widerspiegelt wurden.
Wir haben beurteilt, ob alle Leistungsverpflichtungen in den ausgewählten Verträgen identifiziert und über den massgeblichen Zeitraum erfüllt wurden.
Zur Beurteilung der Schätzungen bei der Bestimmung der erwarteten Gesamtkosten und Marge, haben wir die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir beurteilten, ob die internen Richtlinien zur Genehmigung der Kosten und Margen eingehalten wurden. Wir überprüften, ob die genehmigten Plankosten korrekt in der Projektkalkulation erfasst wurden.
Wir besprachen mit den Projektcontrollern und Projektmanagern auf Basis der aktuellen Projektbuchhaltung den Fortschritt ausgewählter Projekte, die noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und die Veränderungen der Gesamtkosten und der Marge.
Bei den im Jahr 2025 abgeschlossenen Projekten haben wir eine gesamtheitliche Analyse verschiedener finaler Kennzahlen mit den Schätzungen in der Planungsphase besprochen, um rückblickend die Genauigkeit der Schätzungen der Geschäftsleitung zu beurteilen.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung, die Konzernrechnung, den Vergütungsbericht und unsere dazugehörigen Berichte.
Unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Konzernrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Thomas Ebinger
Zugelassener Revisionsexperte
Leitender Revisor
Oliver Illa
Zugelassener Revisionsexperte
Zürich, 10. Februar 2026
PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich, Schweiz