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Geschäftsbericht 2025
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Table of contents for the Geschäftsbericht 2025 report

Konzernübersicht
Verwaltungsratspräsident und CEO im GesprächBotschaft des VerwaltungsratesSchindler in KürzeUnser GeschäftsmodellNachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeits Roadmap 2030Fortschritt auf unserer Nachhaltigkeits Roadmap 2030
Was die Welt bewegtEnhancing the quality of urban living
Warschau, PolenShanghai, ChinaBangkok, ThailandSan Francisco, USA
Innovation und TechnologieMarktbericht
Cloudbasierte Anlagen sind der neue StandardModulares ProduktangebotGeschäftsjahr 2025
Informationen für unsere Aktionäre
FünfjahresübersichtNamenaktie/PartizipationsscheinNachhaltigkeitskennzahlenFinanzkalender
Finanzbericht
Konzernrechnung
KonzernerfolgsrechnungKonzerngesamtergebnisrechnungKonzernbilanzKonzerneigenkapitalKonzerngeldflussrechnungAnhang zur Konzernrechnung
1 Allgemeine Informationen2 Grundlagen der Abschlusserstellung3 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze4 Umsatz5 Segmentberichterstattung6 Mitarbeitende7 Übriger Betriebsaufwand8 Finanzergebnis9 Finanzinstrumente und Risikomanagement10 Forderungen11 Finanzanlagen12 Verbindlichkeiten13 Passive Rechnungsabgrenzungen14 Finanzschulden15 Vertragsposten16 Vorräte17 Sachanlagen18 Leasing19 Immaterielle Vermögenswerte20 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten21 Ertragssteuern22 Eigenkapital und Gewinn pro Aktie23 Unternehmenszusammenschlüsse24 Veräusserung von Konzerngesellschaften25 Geldflussrechnung26 Nahestehende Personen27 Wesentliche Konzerngesellschaften
Bericht der Revisionsstelle
Jahresrechnung der Schindler Holding AG
ErfolgsrechnungBilanzAnhang zur Jahresrechnung
1 Geschäftstätigkeit2 Grundlagen der Abschlusserstellung3 Finanzergebnis4 Finanzanlagen5 Beteiligungen6 Verzinsliche Verbindlichkeiten7 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten8 Derivate9 Eigenkapital10 Eventualverbindlichkeiten11 Aktienbasierte Vergütung12 Bedeutende Aktionäre
Verwendung des BilanzgewinnesBericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
1 Konzernstruktur und Aktionariat2 Kapitalstruktur3 Verwaltungsrat, Verwaltungsratsausschüsse4 Konzernleitung5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen8 Revisionsorgan9 Informationspolitik10 Handelssperrzeiten
Vergütungsbericht
1 Governance2 Vergütungsleitlinien3 Vergütungssystem Verwaltungsrat4 Vergütungssystem Konzernleitung5 Vergütungen für das Berichtsjahr6 Vergütungen für das Vorjahr7 Leistungen an frühere Organmitglieder8 Darlehen und Kredite9 Anträge an die Generalversammlung 202610 Beteiligungsverhältnisse11 Externe FunktionenBericht der Revisionsstelle
Nonfinancial Report
1 General information2 Environmental information3 Social information4 Ethics and integrity governance5 Key figures and performance indicators6 About this reportGRI content indexTCFD / Swiss Ordinance on Climate Disclosures content indexIndependent practitioner’s limited assurance report
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Bericht der Revisionsstelle

an die Generalversammlung der Schindler Holding AG, Hergiswil

Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Prüfungsurteil

Wir haben die Jahresrechnung der Schindler Holding AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Erfolgsrechnung für das am 31. Dezember 2025 endende Jahr, der Bilanz zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang der Jahresrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungs­methoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung (Seiten 61 bis 67) dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben auch unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz
Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen fest­gelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Jahresrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit

CHF 70.5 Mio.

Bezugsgrösse

Total Aktiven

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir die Total Aktiven, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, welche für eine Holdinggesellschaft relevant ist. Zudem stellen die Total Aktiven eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.

Umfang der Prüfung

Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Organisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bericht mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung, die Konzernrechnung, den Vergütungsbericht und unsere dazugehörigen Berichte.

Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahres­rechnung existiert.

Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrats dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Thomas Ebinger

Zugelassener Revisionsexperte

Leitender Revisor

Oliver Illa

Zugelassener Revisionsexperte

Zürich, 10. Februar 2026

PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich, Schweiz