20 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
20.1 Rückstellungen
Eine Rückstellung wird erfasst, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen besteht, es wahrscheinlich ist, dass ein Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist, und dieser Mittelabfluss zuverlässig geschätzt werden kann.
Rückstellungen werden auf der Grundlage von Annahmen und Schätzungen berechnet und unterliegen daher Unsicherheiten. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt.
Langfristige Rückstellungen werden mit einem risikoadjustierten Zinssatz diskontiert, sofern der Effekt wesentlich ist. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Finanzaufwand erfasst.
| In Mio. CHF | Belastende Kundenverträge | Restruk-turierung | Produkthaftpflicht und Garantien | Übrige | Total | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | 84 | 54 | 277 | 104 | 519 | |||||
| Bildung | 55 | 57 | 41 | 43 | 196 | |||||
| Aufzinsung | – | – | 3 | 3 | 6 | |||||
| Verwendung | –61 | –73 | –37 | –30 | –201 | |||||
| Auflösung | – | –1 | –2 | –3 | –6 | |||||
| Unternehmenszusammenschlüsse | – | – | 1 | – | 1 | |||||
| Umrechnungsdifferenzen | –7 | –1 | –19 | –5 | –32 | |||||
| 31. Dezember 2025 | 71 | 36 | 264 | 112 | 483 | |||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 55 | 30 | 111 | 48 | 244 | |||||
| Langfristige Rückstellungen | 16 | 6 | 153 | 64 | 239 | |||||
| Total Rückstellungen | 71 | 36 | 264 | 112 | 483 |
Rückstellungen für belastende Kundenverträge werden erfasst, um erwartete Verluste aus solchen Kundenverträgen abzudecken. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt auf Basis von Vorkalkulationen und Erfahrungswerten. Kundenverträge werden in der Regel innerhalb von 9 bis 24 Monaten erfüllt. Die Rückstellungen werden entsprechend dem Fortschritt der vertraglich vereinbarten Arbeiten verwendet.
Restrukturierungsrückstellungen werden auf Basis angekündigter Restrukturierungspläne erfasst und bewertet. Die Rückstellungen werden verwendet, sobald die entsprechenden Kosten anfallen.
Rückstellungen für Produkthaftpflicht decken Ansprüche aus Produkthaftungsrisiken ab. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten unabhängiger Experten. Dabei werden alle Anlagen im Unterhaltsportfolio berücksichtigt sowie Annahmen zur Wahrscheinlichkeit zukünftiger Schäden auf Basis von Erfahrungswerten getroffen. Die Rückstellungen für Produkthaftpflicht werden verwendet, sobald entsprechende Zahlungen geleistet werden, was sich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach dem zugrunde liegenden Ereignis erstrecken kann.
Garantierückstellungen decken die erwarteten Kosten für Arbeiten ab, die vor Ablauf der Garantiefrist durchgeführt werden müssen. Die Bewertung solcher Rückstellungen erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten.
Übrige Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Selbstversicherungen sowie sonstige Rückstellungen.
Per 31. Dezember 2025 betragen Rückstellungen für Selbstversicherungen CHF 24 Mio. (Vorjahr: CHF 29 Mio.) und decken in erster Linie mitarbeiterbezogene Risiken ab, die in bestimmten Ländern nicht oder nicht ausreichend durch lokale oder staatliche Versicherungssysteme abgesichert sind. Die Bewertung der Rückstellungen für Selbstversicherungen erfolgt auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten unabhängiger Experten. In die Bewertungen werden sämtliche in den jeweiligen Ländern tätigen Mitarbeitenden einbezogen und es werden Annahmen zur Wahrscheinlichkeit zukünftiger Ansprüche auf Basis von Erfahrungswerten getroffen. Die Rückstellungen werden verwendet, sobald entsprechende Zahlungen geleistet werden, was sich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach dem zugrunde liegenden Ereignis erstrecken kann.
Per 31. Dezember 2025 betragen sonstige Rückstellungen CHF 88 Mio. (Vorjahr: CHF 75 Mio.) und beziehen sich auf Risiken wie Rechtsfälle. Diese Rückstellungen werden in der Regel innerhalb von fünf Jahren verwendet.
20.2 Eventualverbindlichkeiten
Garantien und Bürgschaften zugunsten von Drittparteien werden ausserhalb der Bilanz als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen und nur dann als Rückstellung erfasst, wenn ein Mittelabfluss als wahrscheinlich erachtet wird. Per 31. Dezember 2025 betragen Garantien und Bürgschaften CHF 27 Mio. (Vorjahr: CHF 26 Mio.).
Schindler ist verschiedenen rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, der Produkthaftung, dem Patentrecht und dem Wettbewerbsrecht ausgesetzt. Einige Konzerngesellschaften sind derzeit in Rechtsverfahren involviert, deren Ausgang nicht zuverlässig vorhergesagt werden kann. Entscheidungen von Gerichten oder anderen Behörden können daher zu Kosten führen, die nicht oder nur teilweise durch Versicherungen abgedeckt sind. Solche Entscheidungen können wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die künftigen Ergebnisse des Konzerns haben.
Eine wettbewerbsrechtliche Bussenentscheidung der EU-Kommission vom 21. Februar 2007 sowie ein Bussenentscheid des Oberlandesgerichts Wien vom 14. Dezember 2007 haben vor belgischen, niederländischen und österreichischen Gerichten Schadenersatzklagen gegen Konzerngesellschaften und andere Aufzugsfirmen nach sich gezogen. Der Kapitalbetrag der gesamtschuldnerisch – also gegen alle beklagten Aufzugsfirmen zusammen – geltend gemachten Forderungen beläuft sich in den Verfahren, in denen auch Konzerngesellschaften beklagt sind, per 31. Dezember 2025 auf insgesamt EUR 27 Mio. Aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften sind die Klagen unbegründet.