2 Grundlagen der Abschlusserstellung
Die vorliegende Konzernrechnung basiert auf den vom IASB veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS Accounting Standards) und entspricht Schweizer Recht. Die Konzernrechnung ist auf Basis historischer Kosten erstellt, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, welche zum Fair Value bewertet werden.
Die Konzernrechnung basiert auf den Abschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften, welche von der Schindler Holding AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Das Berichtsjahr aller Konzerngesellschaften endet am 31. Dezember. Eine Übersicht der wesentlichen Konzerngesellschaften ist in Anmerkung 27 zu finden.
2.1 Änderungen der IFRS
Änderungen der IFRS, welche per 1. Januar 2025 erstmals angewandt wurden, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung.
Schindler wird per 1. Januar 2027 IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss erstmals anwenden. Der Konzern führt derzeit eine Analyse der Auswirkungen des neuen Standards auf die Konzernrechnung durch. Während derzeit keine Änderungen bei Ansatz und Bewertung erwartet werden, wirkt sich der neue Standard auf die Struktur der Konzernrechnung aus. Der Konzern erwartet, dass infolge der überarbeiteten Darstellungsvorschriften bestimmte Transaktionen, die derzeit im Finanzergebnis erfasst werden, künftig im Betriebsergebnis ausgewiesen werden. Darüber hinaus bringt IFRS 18 neue Anforderungen an die Anmerkungen im Anhang zur Konzernrechnung mit sich.
Eine vorzeitige Anwendung anderer veröffentlichter Standards, Interpretationen oder Änderungen vor deren verpflichtendem Inkrafttreten ist nicht geplant. Schindler erwartet nicht, dass solche Änderungen der IFRS wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben werden.
2.2 Wesentliche Annahmen und Schätzungen
Die Konzernrechnung beinhaltet Annahmen und Schätzungen, welche die ausgewiesenen Zahlen im vorliegenden Abschluss beeinflussen. Sie basieren auf Analysen und Beurteilungen, die fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen.
Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen, die mit einem signifikanten Risiko einer zukünftigen Anpassung der Konzernrechnung behaftet sind, sind in den folgenden Anmerkungen beschrieben:
Personalvorsorge
Annahmen in versicherungs-mathematischen Gutachten
Anmerkung 6
Rückstellungen
Annahmen in versicherungs-mathematischen Gutachten
Anmerkung 20
Ertragssteuern
Abschätzung zukünftiger steuerlicher Veranlagungen
Anmerkung 21