23 Unternehmenszusammenschlüsse
Allgemein
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Akquisitionskosten umfassen die übertragene Gegenleistung inklusive aufgeschobener Kaufpreisverpflichtungen und den Fair Value bedingter Gegenleistungen. Transaktionskosten werden als übriger Betriebsaufwand erfasst. In der Berichtsperiode erworbene Gesellschaften werden ab dem Datum, ab welchem sie vom Konzern kontrolliert werden, in die Konzernrechnung einbezogen.
Das erworbene Nettovermögen setzt sich aus den identifizierbaren Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zusammen und wird zum Fair Value erfasst. Bei identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Unterhaltsportfolios. Die Differenz aus Akquisitionskosten und Fair Value des anteiligen Nettovermögens wird als Goodwill erfasst. Goodwill wird jenen Gesellschaftseinheiten zugeordnet, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren und daraus zukünftige Geldflüsse generieren. Nicht beherrschende Anteile werden in der Regel gemäss ihrem Anteil am Fair Value des erworbenen Nettovermögens erfasst.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen ist es üblich, dass der Konzern für nicht erworbene Anteile Kaufoptionen erwirbt und Verkaufsoptionen eingeht.
Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse
Erlangt der Konzern die Kontrolle über eine assoziierte Gesellschaft, werden die bestehenden Anteile zum Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Neubewertung werden im übrigen Betriebsertrag erfasst. Die bisher im übrigen Gesamtergebnis erfassten Positionen werden in die Erfolgsrechnung umgegliedert.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr hat Schindler die Geschäftstätigkeiten oder Anteile verschiedener kleinerer Unternehmen aus der Lift- und Fahrtreppenindustrie erworben. Einzel betrachtet sind diese Unternehmenszusammenschlüsse nicht wesentlich, ebenso wenig wären sie wesentlich, wenn die Unternehmenszusammenschlüsse bereits per 1. Januar 2025 bzw. per 1. Januar 2024 stattgefunden hätten. Die Unternehmenszusammenschlüsse ermöglichen es dem Konzern, seine Marktposition und seine regionale Marktpräsenz auszubauen.
Die Fair Values der erworbenen Nettovermögen aus Unternehmenszusammenschlüssen betragen:
| In Mio. CHF | 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktiven | ||||
| Flüssige Mittel | 3 | 6 | ||
| Forderungen | 2 | 8 | ||
| Übriges Umlaufvermögen | 11 | 6 | ||
| Sachanlagen | 1 | 1 | ||
| Unterhaltsportfolio | 57 | 47 | ||
| Latente Steuerforderungen | 1 | 1 | ||
| Passiven | ||||
| Verbindlichkeiten | 3 | 4 | ||
| Passive Vertragsposten | 8 | 5 | ||
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 16 | 11 | ||
| Übriges langfristiges Fremdkapital | 1 | 2 | ||
| Akquiriertes Nettovermögen | 43 | 44 | ||
| Goodwill | 54 | 33 | ||
| Total Kosten des Erwerbs | 97 | 77 |
Der Bruttobetrag der Forderungen beträgt CHF 2 Mio. und die darauf gebildeten Wertberichtigungen sind unwesentlich (Vorjahr: Bruttobetrag von CHF 10 Mio. und Wertberichtigungen von CHF 2 Mio.).
Der Konzern geht davon aus, dass der im Berichtsjahr und im Vorjahr erworbene Goodwill steuerlich nicht abzugsfähig ist.
Geldflüsse
Eine Überleitung des Nettogeldabflusses für Unternehmenszusammenschlüsse ist folgender Tabelle zu entnehmen:
| In Mio. CHF | 2025 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|
| Bezahlte flüssige Mittel | 88 | 57 | ||
| Aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | 9 | 20 | ||
| Total Kosten des Erwerbs | 97 | 77 | ||
| Erhaltene flüssige Mittel | –3 | –6 | ||
| Aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | –9 | –20 | ||
| Bezahlte aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | 20 | 20 | ||
| Nettogeldabfluss | 105 | 71 |