23 Unternehmenszusammenschlüsse
Allgemein
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Akquisitionskosten umfassen die übertragene Gegenleistung inklusive aufgeschobener Kaufpreisverpflichtungen und den Fair Value bedingter Gegenleistungen. Transaktionskosten werden als übriger Betriebsaufwand erfasst. In der Berichtsperiode erworbene Gesellschaften werden ab dem Datum, ab welchem sie vom Konzern kontrolliert werden, in die Konzernrechnung einbezogen.
Das erworbene Nettovermögen setzt sich aus den identifizierbaren Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zusammen und wird zum Fair Value erfasst. Bei identifizierbaren immateriellen Werten handelt es sich im Wesentlichen um Unterhaltsportfolios. Die Differenz aus Akquisitionskosten und Fair Value des anteiligen Nettovermögens wird als Goodwill erfasst. Goodwill wird jenen Gesellschaftseinheiten zugeordnet, die erwartungsgemäss von der Akquisition profitieren und daraus zukünftige Geldflüsse generieren. Nicht beherrschende Anteile werden in der Regel gemäss ihrem Anteil am Fair Value des erworbenen Nettovermögens erfasst.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen ist es üblich, dass der Konzern für nicht erworbene Anteile Kaufoptionen erwirbt und Verkaufsoptionen eingeht.
Sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse
Erlangt der Konzern die Kontrolle über eine assoziierte Gesellschaft, werden die bestehenden Anteile zum Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Neubewertung werden im übrigen Ertrag erfasst. Die bisher im übrigen Gesamtergebnis erfassten Positionen werden in die Erfolgsrechnung umgegliedert.
Im Berichtsjahr und im Vorjahr hat Schindler Geschäftsaktivitäten oder Anteile von verschiedenen kleineren Unternehmen akquiriert, die im Verkauf, in der Montage, in der Modernisierung und im Unterhalt von Aufzügen und Fahrtreppen tätig sind. Einzeln betrachtet sind diese Unternehmenszusammenschlüsse nicht wesentlich und wären auch nicht wesentlich gewesen, wenn die Unternehmenszusammenschlüsse bereits per 1. Januar 2022 bzw. per 1. Januar 2021 stattgefunden hätten. Durch diese Unternehmenszusammenschlüsse stärkt der Konzern seine Marktposition und die regionale Marktabdeckung.
Die Fair Values der erworbenen Nettovermögen aus Unternehmenszusammenschlüssen betragen:
In Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Aktiven | ||||
Flüssige Mittel | 8 | 6 | ||
Forderungen | 16 | 6 | ||
Übriges Umlaufvermögen | 1 | 3 | ||
Sachanlagen | 5 | 1 | ||
Unterhaltsportfolio | 69 | 97 | ||
Latente Steuerforderungen | 1 | 1 | ||
Übriges Anlagevermögen | 4 | – | ||
Passiven | ||||
Verbindlichkeiten | 14 | 7 | ||
Passive Vertragsposten | 6 | 3 | ||
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 | 2 | ||
Latente Steuerverbindlichkeiten | 16 | 13 | ||
Übriges langfristiges Fremdkapital | 3 | 3 | ||
Akquiriertes Nettovermögen | 55 | 86 | ||
Nicht beherrschende Anteile | – | – | ||
Goodwill | 110 | 64 | ||
Total Kosten des Erwerbs | 165 | 150 |
Der Bruttobetrag der Forderungen beträgt CHF 17 Mio. und die darauf gebildeten Wertberichtigungen belaufen sich auf CHF 1 Mio. (Vorjahr: Bruttobetrag von CHF 7 Mio. und Wertberichtigungen von CHF 1 Mio.).
Der Konzern geht davon aus, dass CHF 37 Mio. des Goodwills steuerlich abzugsfähig sind (Vorjahr: CHF 33 Mio.).
Geldflüsse
Eine Überleitung des Nettogeldabflusses für Unternehmenszusammenschlüsse ist folgender Tabelle zu entnehmen:
In Mio. CHF | 2022 | 2021 | ||
---|---|---|---|---|
Bezahlte flüssige Mittel | 145 | 114 | ||
Aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | 20 | 36 | ||
Total Kosten des Erwerbs | 165 | 150 | ||
Erhaltene flüssige Mittel | –8 | –6 | ||
Aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | –20 | –36 | ||
Bezahlte aufgeschobene Kaufpreisverpflichtungen | 27 | 33 | ||
Nettogeldabfluss | 164 | 141 |