10 Handelssperrzeiten
Schindler wendet die folgenden generellen Handelssperrzeiten (Close Periods) an, mit dem Zweck, Insiderhandel bzw. den Anschein von Insiderhandel durch Schindler oder ihre Mitarbeitenden zu verhindern:
- vom 1. Januar bis zum ersten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- vom 1. April bis zum ersten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung des Quartalsabschlusses
- vom 1. Juli bis zum ersten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses; und
- vom 1. Oktober bis zum ersten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung des Quartalsabschlusses.
Adressaten der generellen Handelssperrzeiten sind die Gesellschaft sowie sämtliche Personen, die regelmässig Zugang zu potentiell kursrelevanten Informationen haben, einschliesslich sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung sowie deren Assistenz und aller Inhaber von Schlüsselpositionen im Schindler-Konzern (Regular Insider).
Regular Insider dürfen während der Close Periods keine Transaktionen bezüglich Schindler-Wertpapieren und -Derivaten durchführen.
Ausnahmen sind vorgesehen im Zusammenhang mit (i) Kapitalbeteiligungsplänen, sofern der letzte Tag der Ausübungsperiode in eine Close Period fällt, und (ii) sonstigen Optionen, Umwandlungsrechten, Bezugsrechten und Vorwegzeichnungsrechten, die während einer Close Period auslaufen. Zudem kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, sofern der Ausübende über keinerlei Insider-Informationen verfügt und die berechtigten Interessen des Ausübenden die Interessen von Schindler überwiegen.