5 Finanzanlagen
Finanzanlagen werden im Allgemeinen zum Nominalwert bewertet. Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertschriften mit Börsenkurs werden zum Fair Value bewertet. Die Wertänderungen werden im Finanzertrag beziehungsweise im Finanzaufwand erfasst.
Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet. Positive Wiederbeschaffungswerte werden in den kurzfristigen Finanzanlagen ausgewiesen, während negative Wieder beschaffungswerte in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst werden. Neubewertungsgewinne und -verluste werden im Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst.
In Mio. CHF | 2024 | 2023 1 | ||
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Festgelder | 1 355 | 1 125 | ||
Wertschriften | 91 | 90 | ||
Positive Wiederbeschaffungswerte – Dritte | 13 | 16 | ||
Positive Wiederbeschaffungswerte – Konzerngesellschaften | 8 | 14 | ||
Total kurzfristige Finanzanlagen | 1 467 | 1 245 | ||
Festgelder | 175 | 30 | ||
Wertschriften | 104 | 104 | ||
Übrige langfristige Finanzanlagen | 7 | 4 | ||
Total langfristige Finanzanlagen | 286 | 138 | ||
1 Siehe Anmerkung 3 zur Änderung der Darstellung
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Die Devisentermingeschäfte mit einem positiven Wiederbeschaffungswert haben einen Nominalwert von CHF 1 078 Mio. (Vorjahr: CHF 1 162 Mio.).